Unser Angebot

Beratung

Beratung

bei Problemen, schwierigen Situationen, besonderen Lebenslagen.

Informationen

Informationen

über gesetzliche Ansprüche, Sozialleistungen, finanzielle Hilfen.

Unterstützung

Unterstützung

 bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden, Ausfüllen von Formularen.

Vermittlung

Vermittlung

zu Beratungs- und Hilfsangeboten bei speziellen Anliegen.

Jetzt auch mit Videoberatung!

KASA berät Menschen mit unterschiedlicher Fragestellung im sozialen Bereich
KASA ist auch armutsorientiert, verhilft den Anfragenden zu ihrem Recht
KASA unterstützt bei der Antragsstellung für unterschiedliche Ämter und erklärt bzw. prüft deren Bescheide
KASA ist leicht zu erreichen, kostenfrei und für jeden offen.

Das ist neu! Gerade in Coronazeiten, der Zeit der Kontaktbeschränkungen, kann so manche Klärung schnell über dieses digitale Medium erfolgen. Es soll die persönliche Beratung nicht ersetzen, höchstens ergänzen.
Auch für Menschen, die lange Anfahrtswege haben, eine gute Möglichkeit ohne weitere Kosten Beratung zu bekommen.

Eigentlich ganz unkompliziert – Anruf oder Mail an die KASA genügt. Wir melden uns dann. Die Ratsuchenden brauchen dazu ein internetfähiges Smartphone oder einen PC mit Kamera und Mikrofon. Das war ́s schon.

Geben Sie uns Bescheid: Und wir vereinbaren ein erstes, digitales Treffen. Ganz gleich ob per Mail oder Telefon: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Veröffentlichungen und Informationen

Wir veröffentlichen unterschiedliche Informationen zu sozialrechtlichen Themen:

In Bayern wird ab September 2018 das Landespflegegeld eingeführt. Pflegebedürftige erhalten demnach unabhängig vom Einkommen einmal im Jahr einen Zuschuss von 1.000 Euro, zusätzlich zu den regulären Pflegeleistungen. Weitere Informationen finden Sie hier als Download.

Neben dem Kindergeld  sind für Familien mit Kleinstkindern noch weitere staatliche Hilfen möglich und können beantragt werden. Einen Überblick hierüber haben wir für Sie zum Download bereitgestellt.

Das Mobiltelefon/Smartphone ist aus unserem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken. Es ermöglicht neben dem Telefonieren, soziale Kontakte und viele Funktionen, die uns das Leben erleichtern sollen. Für nicht wenige ist das Handy eher ein Statussymbol. Doch kann es sich auch schnell zu einer Schuldenfalle entwickeln. Eine Einschätzung findet sich hier. 

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigen Aufenthalt in der Europäischen Union hat einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Was das bedeutet zeigt die  Collage mit Aussagen der Diakonie Deutschland, die wir hier zur Verfügung stellen. 

Manchmal hat man in einer länger anhaltenden schwierigen Situation den Überblick über seine Finanzen verloren. Es bauen sich nach und nach Schulden auf, sehr schnell kann die Existenz bedroht sein. Schlimm wird es besonders dann, wenn Mietschulden aufgelaufen sind. Wohnungskündigung und Obdachlosigkeit können drohen. Eine Einschätzung findet sich hier. 

Seit 1999 können zahlungsunfähige Personen das Verbraucherinsolvenzverfahren nutzen, um sich von Schulden zu befreien. Seit 01. Juli 2014 gelten neue Regeln zur Verbraucherinsolvenz. Erste Informationen finden Sie hier zum Download. 

Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, (hat der Leistungsempfänger) unverzüglich mitzuteilen, § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I

Wieso man dieser Pflicht unbedingt nachkommen sollte, haben wir hier zusammengestellt.

Die Waschmaschine ist kaputt und kein Geld auf dem Konto? Vermeintlich kein Problem werben doch viele Händler mit der Finanzierung zum Nulltarif d.h. keine Zinsen, keine Gebühren.
Doch Vorsicht: eine “Null-Prozent-Finanzierung“ heißt nicht unbedingt, dass der Vertragsabschluss für den Verbraucher kostenlos oder besonders günstig sein muss. Eine Einschätzung findet sich hier. 

Das bundesweite Betreuungsgeld wurde im Jahr 2013 für alle Familien, die ihre Kleinkinder nicht in die Kindertagesbetreuung geben, eingeführt. Wem es zusteht und was es zu beachten gibt haben wir hier zusammengestellt.

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist für Alleinerziehende und deren Kinder gedacht, die keinen Kindsunterhalt vom nicht bei ihnen wohnenden Elternteil bekommen. Der Antrag wird in
der Regel beim zuständigen Jugendamt gestellt und ist einkommensunabhängig. Weitere Informationen finden sich hier. 

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