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Kirchliche allgemeine Sozialarbeit

Was ist die Kasa?

Die Kirchliche Allgemeine Sozialarbeit (KASA) gehört zur evangelisch-lutherischen Kirche in Bayern.
Sie bietet Hilfe und Beratung für alle Menschen an.
Dabei ist egal: Religion, Alter, Geschlecht, Lebenssituation oder Staatsangehörigkeit.

Mit welchen Fragen darf ich kommen?

Jeder kann mit allen Problemen kommen, bei denen Hilfe nötig ist. KASA ist eine erste Anlaufstelle und hilft, Lösungen zu finden.
Wenn wir selbst nicht direkt helfen können, vermitteln wir an passende Stellen weiter. Wir arbeiten dafür mit anderen Beratungsstellen und Kirchengemeinden im Dekanat Ingolstadt zusammen.

Schrannenstr. 5, 85049 Ingolstadt
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0841 93309-0
  • Zielgruppe: Keine spezielle Zielgruppe
  • Lebensbereich: Beratung & Unterstützung, Finanzen & Existenzsicherung
  • Angebotsart: Beratung, Hilfe in Notlage, Unterstützung im Alltag

  • Stufenloser Zugang / Rampe, Aufzug vorhanden, Barrierefreies WC, Rollstuhlgerecht

Unser Angebot

Beratung

bei Problemen, schwierigen Situationen, besonderen Lebenslagen.

Informationen

über gesetzliche Ansprüche, Sozialleistungen, finanzielle Hilfen.

Unterstützung

bei Angelegenheiten mit Ämtern und Behörden, Ausfüllen von Formularen.

Vermittlung

zu Beratungs- und Hilfsangeboten bei speziellen Anliegen.

Jetzt auch mit Videoberatung!

Mit welchem Anliegen können Menschen zu uns kommen?

KASA hilft bei vielen Problemen im Alltag, vor allem bei sozialen Fragen.
Die Beratung richtet sich besonders auch an Menschen mit wenig Geld.

KASA hilft dir:

  • deine Rechte zu verstehen und durchzusetzen
  • Anträge bei Ämtern auszufüllen
  • Bescheide zu verstehen und zu prüfen

Die Beratung ist:

  • kostenlos
  • leicht erreichbar
  • für alle offen
Videoberatung?

Wenn ein persönliches Treffen nicht möglich ist, kann die Beratung auch per Video stattfinden.
Das geht oft schneller und spart Zeit.
Die Videoberatung soll das persönliche Gespräch nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.
Sie ist auch hilfreich für Menschen mit weiter Anfahrt.

Wie funktioniert es?

Ganz einfach: Du rufst an oder schreibst eine E-Mail.
Dann meldet sich die KASA bei dir.
Du brauchst:

  • ein Smartphone oder einen Computer
  • Internet
  • Kamera und Mikrofon
Wie komme ich zu einem Termin?

Geben Sie uns Bescheid: Und wir vereinbaren ein erstes, digitales Treffen. Ganz gleich ob per Mail oder Telefon: Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Veröffentlichungen und Informationen

Landespflegegeld

Pflegebedürftige Menschen in Bayern bekommen einmal im Jahr 1.000 Euro.
Das Geld ist unabhängig vom Einkommen und kommt zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen.

Leistungen für Eltern mit Kleinstkindern

Neben dem Kindergeld gibt es weitere staatliche Unterstützungen.
Diese müssen meist extra beantragt werden.

Handy als Schuldenfalle

Ein Smartphone ist heute für viele Menschen sehr wichtig.
Man kann damit telefonieren, Nachrichten schreiben und viele Apps nutzen.
Oft ist es auch ein Statussymbol, also etwas, das zeigt: „Ich habe ein modernes Gerät“.

Gleichzeitig kann ein Handy schnell zur Kostenfalle werden:

  • teure Verträge mit langer Laufzeit
  • zusätzliche Kosten durch Apps, Abos oder In-App-Käufe
  • Ratenzahlungen für neue Geräte

Wenn man den Überblick verliert, können sich Schulden ansammeln.

Basiskonto

Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat Anspruch auf ein Konto. Dieses Konto nennt man Basiskonto.
Was das bedeutet hat die Diakonie Deutschland zusammengestellt.

Mietschulden

Manchmal gerät man über längere Zeit in eine schwierige Situation und verliert den Überblick über die eigenen Finanzen. Dann entstehen nach und nach Schulden.

Besonders kritisch sind Mietschulden.
Dann kann die Wohnung gekündigt werden und im schlimmsten Fall droht Obdachlosigkeit.

Insolvenzberatung

Menschen mit Schulden können ein Verfahren nutzen, um schuldenfrei zu werden.
Das nennt man Verbraucherinsolvenz.

Seit dem 01. Juli 2014 gelten dafür neue Regeln.

Änderungen melden (Pflicht)

Wer staatliche Leistungen bekommt, muss wichtige Änderungen sofort melden.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 60 SGB I).
Beispiele:

  • neues Einkommen
  • Umzug
  • Änderung der Lebenssituation

Wenn man das nicht macht, kann es Probleme oder Rückforderungen geben.

Null Prozent Finanzierung

Die Waschmaschine ist kaputt und kein Geld auf dem Konto? Ist doch kein Problem es gibt doch die „0 % Finanzierung“.
Das bedeutet: keine Zinsen.

Aber:
Der Kauf ist nicht automatisch günstig.
Es können trotzdem Kosten oder Nachteile entstehen.

Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Alleinerziehende bekommen Geld, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt.

  • Antrag beim Jugendamt
  • Einkommen spielt keine Rolle